Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsf?higkeit genie?en.
Besondere Aufmerksamkeit ist den Rechten und besonderen Bedürfnissen indigener ?lterer Menschen, Frauen, Jugendlicher, Kinder und Menschen mit Behinderungen zu schenken.
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare H?chstma? an Gesundheit ohne Diskriminierung auf Grund von Behinderung.
Er erinnert au?erdem daran, dass Behinderungen der Bewegungsfreiheit der unparteiischen Kr?fte, insbesondere diejenigen, die von der Republikanischen Garde ausgehen, nicht hinnehmbar sind.
Die Vertragsstaaten übernehmen die Verantwortung für die Verbreitung dieser Statistiken und sorgen dafür, dass sie für Menschen mit Behinderungen und andere zug?nglich sind.
Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen, wird in den überwachungsprozess einbezogen und nimmt in vollem Umfang daran teil.
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma?nahmen, um zu gew?hrleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschlie?lich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere
M?dchen und Frauen aller Altersstufen mit irgendeiner Form der Behinderung geh?ren in der Regel zu den verletzlichsten und am st?rksten marginalisierten Gruppen der Gesellschaft.