Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorl?ufige Ma?nahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit m?glich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Ma?nahme darzulegen.
八、在解除依照本條規定采取的任何臨時措施之前,如果有可能,被請求締約國應當給請求締約國以說明繼續保持該措施的理由的機會。






